EU Data Act: Vernetzte Fahrzeuge & digitale Dienste
Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) gilt ab dem 12. September 2025 und legt fest, wie Daten aus vernetzten Geräten – darunter auch Fahrzeuge – genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern mehr Transparenz und Kontrolle über ihre eigenen Daten zu geben.
Was heißt das konkret?
Fahrzeuge und die dazugehörigen digitalen Anwendungen erzeugen eine Vielzahl an Informationen, zum Beispiel:
• Kilometerstand und Fahrverhalten
• technische Meldungen oder Batteriezustand
• Standort, Reifendruck und Telemetriedaten
• Daten aus Diensten wie Navigation, Lade- oder Routenplanung
Zuständigkeiten
• Hersteller und Dienstanbieter sind verpflichtet, den Datenzugang bereitzustellen.
• Das Autohaus sorgt dafür, dass Sie bereits vor Vertragsabschluss über Art und Nutzung der anfallenden Daten informiert werden.
Ihre Rechte im Überblick
• Einblick: Sie können kostenfrei Zugang zu den erzeugten Daten anfordern.
• Weitergabe: Auf Wunsch werden die Daten in einem sicheren und üblichen Format zur Verfügung gestellt.
• Transparenz: Vor Vertragsunterzeichnung erfahren Sie, welche Daten entstehen und wie diese verwendet werden können.
Diese Rechte beziehen sich sowohl auf technische Fahrzeugdaten als auch auf personenbezogene Informationen.
Zugangsmöglichkeiten
Der Zugriff auf die Daten erfolgt über die digitalen Systeme und Kundenportale der jeweiligen Anbieter oder direkt über das Fahrzeug.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Verkaufspersonal oder unter folgendem Link:
eu-data-act.drivesomethinggreater.com