Exklusive Nachlässe und Sonderkonditionen auf Audi Neuwagen

Preisnachlassaktion für viele Berufsgruppen

Sie haben jetzt die Möglichkeit sich exklusive Nachlässe und Sonderkonditionen auf Audi Neuwagen bei Auto Zotz zu sichern.
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Förderung im Rahmen der aktuellen Audi Aktion für Mitglieder von berufsständischen Verbänden mit selbstständiger Tätigkeit1 und Berufsträger2:

  • DBV – Deutscher Bauernverband e.V.
  • DMB – Deutscher Mittelstandsbund e.V.
  • Bundesingenieurkammer e.V.
  • Bundesverband der Maschinenringe e.V.
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Notare
  • Ärzte
  • Architekten
  • Psychotherapeuten

 

Sie profitieren von großen Preisvorteilen. Ihr Team von Auto Zotz steht Ihnen beratend zur Seite.

Die neuen Audi Modelle überzeugen durch zahlreiche erlesene Komfortfeatures, innovative Assistenzsysteme und brillante Fahreigenschaften. Ob Verbrenner, Elektro- oder e-hybrid Modelle, nichts ist jedoch so überzeugend wie die eigene Erfahrung. Unser Team reserviert Ihnen gerne einen passenden Test-Termin.

Logo DMB
Logo Maschinenring
Noch kein Mitglied des DMB?
Jetzt Antrag stellen und Mitglied werden. Einfach unter www.mittelstandsbund.de/mitgliedschaft.

Kontaktieren Sie uns unter der direkten Durchwahl 06341 989260

Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot nach Ihren Bedürfnissen.

Patric Trenkle

David Weisbrod

Benjamin Glaser

1) Die Erstzulassung kann entweder auf das Verbandsmitglied persönlich oder auf dessen Betrieb bzw. Unternehmen erfolgen. Dabei ist es möglich, dass der Kaufvertrag und die Zulassung voneinander abweichen: Bei Personengesellschaften betrifft dies die Inhaber oder freiberuflich Tätigen, während es sich bei Kapitalgesellschaften um die Geschäftsführer (GmbH/UG) bzw. Vorstandsmitglieder (AG) handelt. Ein gültiger Berechtigungsschein des jeweiligen Verbands muss spätestens vier Wochen nach der Fahrzeugbestellung (Datum AE) vorgelegt werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Prämien. Eine Kulanzregelung ist ausgeschlossen.

2) Als Berufsträger können Sie Ihr Fahrzeug entweder auf sich persönlich oder auf Ihr Unternehmen zulassen. Die Erstzulassung kann auf den im Kammerausweis eingetragenen Berufsträger oder eine berechtigte Person erfolgen, etwa den Inhaber einer Personengesellschaft oder den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Zur Legitimation akzeptieren wir unter anderem Kammerbestätigungen, Mitgliedsausweise von Kammern oder Berufsgenossenschaften sowie Auszüge aus dem Berufsregister oder dem jeweiligen Landesverzeichnis. Steuerberater müssen zusätzlich ihre Mitgliedsnummer sowie die Bestellungsurkunde vorlegen.

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